Ich erlaube mir, die heutigen Beiträge und Hinweise zu diesem Thema von den Nachdenkseiten zu übernehmen. Die Behauptung des Gerichts, auch 30 Stunden pro Woche seien zumutbar, beweist vor allem eines: Das BSG beschützt wider alle Vernunft die von den Regierenden beschlossene Agenda 2010 . Das bedeutet: Das BSG ist keine unabhängige Instanz mehr, denn – ich wiederhole mich -, wer einigermaßen mit klarem Kopf und einen Sinn für die Realität die 1-Euro-Jobs beurteilt, weiß, daß sie keine oder so gut wie keine Integrations-Perspektive eröffnen. Das soeben verkündete Urteil verbaut solche Perspektive auch noch dauerhaft, denn, wer Hartz-IV-Empfänger als “Arbeiter” bekommt für den Hartz-IV-Regelsatz (inkl. Miete) plus 1.– Euro, wieso sollte der dann noch einen tariflich bezahlten Job anbieten. Weil dies so ist, weil dies durch das Urteil des BSG zusätzlich noch für die Zukunft zementiert wurde, kann der Schluß nur lauten, die hochbezahlten Richter dieses Gerichts, haben die Fähigkeit, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen, auf dem Altar der Agenda-Politik geopfert. Sacrificium intellectus!
Nachdenkseiten vom 18. 12. 2008:
- DGB zum Urteil über „Ein-Euro-Jobs“: Unvereinbar mit internationalen Arbeitsnormen
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: „Ein-Euro-Jobs gehören auf den Prüfstand.“ Wenn Arbeitslose unter Androhung von Existenz gefährdenden Sanktionen gezwungen werden, Ein-Euro-Jobs anzunehmen, steht dies zudem im Widerspruch zu den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Quelle: DGBAnmerkung KR: Art. 12 Abs. 2 des Grundgesetzes besagt: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen Dienstleistungspflicht.“
Art. 12 Abs. 3 fügt hinzu: „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“Siehe dazu auch:»Mit dem Urteil tun sich Abgründe auf«
Heftige Kritik an Bundessozialgericht wegen Spruch zur Zwangsbeschäftigung in Ein-Euro-Jobs. Ein Gespräch mit Wolfgang Radner, der in einer Hartz-IV-Beratung in Gelsenkirchen arbeitet: „Mit solchen Urteilen tun sich Abgründe auf. Der Akademiker z. B. wird keine Zeit mehr haben, sich auf eine seiner Ausbildung angemessene Arbeit zu bewerben – so wird er unfreiwillig anderen Konkurrenz machen und sie um ihre Arbeitsmöglichkeiten bringen. In diesem Zusammenhang ist auf ein weiteres Urteil des Bundessozialgerichts hinzuweisen: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die durch die Fahrt zu Ein-Euro-Jobs entstehen, müssen Betroffene neuerdings selber tragen. Auch das wird zugemutet. Beispiel: Ein Ein-Euro-Jobber aus Offenbach wird zu einem Job in Frankfurt am Main verdonnert – die Monatskarte von 110 Euro muss er selber zahlen. Von den 150 durch den Job erworbenen Euro bleiben nur 40 übrig! Erhält er nicht 1,50, sondern nur einen Euro, zahlt er noch zehn Euro von seinem Regelsatz drauf. Solche höchstrichterlichen Fehlurteile sind weltfremd und dreist. Ein-Euro-Jobber liegen mit allem, was sie erhalten – Kosten der Unterkunft, Regelsatz plus Job – bei etwa 6,50 Euro Stundenlohn. Also unter dem von der SPD geforderten Mindestlohn von 7,50 Euro. Das ist Armut per Gesetz.“
Quelle: Junge WeltDazu auch:
Ein-Euro-Jobs bieten keine Perspektive
“Das Urteil des Bundessozialgerichts ist ein Schlag für die Betroffenen. Es stützt die bei Einführung von Hartz IV vertretene Auffassung, dass Langzeitarbeitslose nahezu jede Zumutung zu schlucken haben. Inzwischen zeigen die Erfahrungen mit diesen Ein-Euro-Jobs, dass sie in den meisten Fällen für Langzeitarbeitslose keine Perspektive für einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt bieten.” Das erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am Mittwoch zum Urteil des Bundessozialgerichts, mit dem eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden in einem Ein-Euro-Job als grundsätzlich zumutbar bewertet wird (Aktenzeichen: B 4 AS 60/07 R). “Das Bundessozialgericht setzt mit diesem Urteil seine in wesentlichen Bereichen unsoziale Rechtssprechung der zurückliegenden Monate fort”, betonte Niederland.
Quelle: Volkssolidarität
Siehe zu diesem Thema auch:
http://www.explosiv-blog.de/2008/12/19/das-eigentlich-perverse

0 Antworten so far ↓
Bisher gibt es keine Kommentare. Bitte anmelden/registrieren und danach Kommentar eingeben.
You must log in to post a comment.