… man habe eigens zur Kontrolle der Einnahmen von Bettlern einen Spezialisten eingestellt, einen Autisten, der über ein optisches Wahrnehmungsvermögen verfügt wie einst Dustin Hoffman in dem Film “Rain Man”. Ein Blick in die Sammelbehältnisse der Bettler genüge ihm, um festzustellen, wieviel dieser im Monat einnehme. Allerdings, und das wäre die Schwäche dieses Autisten, er könne Euro von DM nicht unterscheiden.
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Mir ist es gelungen, die Einnahmen des Göttinger Bettlers fotografisch zu dokumentieren. Demnach hätten ihm nur zirka 60 Euro im Monat angerechnet werden dürfen.
Geldbetrag durch Anklicken des Fotos vergrößern.
“Ein Sprecher der Stadt Göttingen sagte, dass die Stadt »in zwei bis drei Fällen« Bettlern die Sozialhilfe gekürzt habe. »Wenn wir von Zusatzeinkünften erfahren, müssen wir das Gesetz anwenden.<<”
Quelle: http://www.ad-hoc-news.de/hartz-iv-kuerzung-wegen-bettelns
Zu dieser Argumentation (“müssen wir das Gesetz anwenden”) siehe heute, 28. März 2009 Roberto J. De Lapuente:

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