Gestern war irgendwo zu lesen, die Folterknechte des CIA sollten straffrei ausgehen, denn sie hätten im guten Glauben gehandelt.
Ich weiß nicht, wer diese Formulierung zu verantworten hat, frage mich aber, ob man das für die KZ-Schergen auch in Anspruch hätte nehmen können. Sie haben die Juden im guten Glauben vergast. Wenn man jenseits aller humanen Maßstäbe sich wie ein … mir fehlen die Worte …. verhält, dann hat das mit Glauben, geschweige denn mit gutem nichts mehr, aber auch gar nichts mehr zu tun. Ich bin mir nicht sicher, zu was ich alles fähig wäre, aber im guten Glauben könnte ich wohl kein Lebewesen mißhandeln. Wie Mißhandlung und Folter ethisch zu bewerten sind, das sollte man wissen, und zwar wider die Obrigkeit.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,druck-619618,00.html
Kommentar von Roberto J. De Lapuente:
Ich gehe noch weiter: Wer seine persönliche Ethik an der Obrigkeit ausrichtet, der gehört bestraft – mit aller Härte. Wie kann man im gutem Glauben handeln, wenn Menschen wimmern, jammern, schreien? Wenn man Knochen knacken hört, wenn man ein letztes Röcheln vernimmt, wenn Blut aus Wunden tritt, wenn Gehirnmasse auf Wände spritzt, wenn sich noch lebende Menschen die Gedärme in den Torso zurückschieben? Kann man da im gutem Glauben handeln? Wenn ja, handelt es sich um verkrüppelte Seelen, Menschen von denen Gefahr ausgeht, Menschen die wider aller zwischenmenschlichen Erfahrung nicht begriffen haben, dass der Mensch, dass die Kreatur an sich, mit Respekt zu behandeln ist. Da gehören empfindliche Strafen veranlasst – wer die Strafe aussetzt, der setzt verkrüppelte Seelen in die Gesellschaft, verkrüppelte Seelen, die wir z.B. in Form von Pädophilen sofort eingesperrt wissen wollen – nur der Staatsfolterer, der soll frei sein dürfen…

1 Antwort so far ↓
1 Roberto J. De Lapuente // Apr 18, 2009 at 9:56 am
Ich gehe noch weiter: Wer seine persönliche Ethik an der Obrigkeit ausrichtet, der gehört bestraft – mit aller Härte. Wie kann man im gutem Glauben handeln, wenn Menschen wimmern, jammern, schreien? Wenn man Knochen knacken hört, wenn man ein letztes Röcheln vernimmt, wenn Blut aus Wunden tritt, wenn Gehirnmasse auf Wände spritzt, wenn sich noch lebende Menschen die Gedärme in den Torso zurückschieben? Kann man da im gutem Glauben handeln? Wenn ja, handelt es sich um verkrüppelte Seelen, Menschen von denen Gefahr ausgeht, Menschen die wider aller zwischenmenschlichen Erfahrung nicht begriffen haben, dass der Mensch, dass die Kreatur an sich, mit Respekt zu behandeln ist. Da gehören empfindliche Strafen veranlasst – wer die Strafe aussetzt, der setzt verkrüppelte Seelen in die Gesellschaft, verkrüppelte Seelen, die wir z.B. in Form von Pädophilen sofort eingesperrt wissen wollen – nur der Staatsfolterer, der soll frei sein dürfen…
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