Irrtum. Es ist kein Wahnsinn, sondern Normalität.
Übergewichtige Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf ein Darlehen für eine neue Hose.
>>Ein Darlehen für eine Hose: unvorstellbar? Nicht, wenn man auf Hartz IV angewiesen ist und die passende Kleidung aufgrund von massivem Übergewicht nicht im Discounter findet. Knapp 90 Euro kosten die Beinkleider in Übergroße. Das sind 25 Prozent der Regelleistung und lassen sich nicht mal eben aufbringen oder sparen. Aus dem Grund hatte ein Hartz-IV-Empfänger um Übernahme der Kosten gebeten, damit er sich eine zweite Hose kaufen kann.<<
Ich frage mich, was der Prozess gekostet hat. Vermutlich mehr als eine Hose. Allerdings ist diese Rechnung falsch, weil nun alle Hartz-IV-Empfänger mit zu großem Bauchumfang ein Darlehen beanspruchen können. Der Gipfel des Irrsinns im hier angesprochenen Gerichtsverfahren ist folgende Begründung: Man könne es dem Übergewichtigen nicht zumuten, da er infolge einer alten Hose nicht mehr auf die Straße gehen könne, solange zu Hause zuzuwarten, bis er das Geld für eine neue zusammenhabe.
Sancta Simplicitas, sancta Germania!
Mehr hier:

0 Antworten so far ↓
Bisher gibt es keine Kommentare. Bitte anmelden/registrieren und danach Kommentar eingeben.
You must log in to post a comment.